Ihre Versichertenkarte

Anfang des Jahres 2010 haben Sie von Ihrer Krankenversicherung eine neue Versichertenkarte mit einem Magnetstreifen und gegebenenfalls einem Chip erhalten. Die Versichertenkarte bietet einen elektronischen und einheitlichen Zugang zum Gesundheitswesen. Ihr Arzt, das Spital oder Ihr Apotheker benötigt Ihre Versichertenkarte, um vom Covercard®System zu erfahren, über welche Versicherungsdeckung Sie verfügen. Dies erleichtert auch die Verrechnung der Leistungen an die Krankenversicherung.

Die Sie betreffenden administrativen Daten sind auf der Vorder- und Rückseite der Karte aufgedruckt. Dank eines sehr hohen Sicherheitsstandards bürgt das Serverzentrum Covercard®System dafür, dass nur zuvor identifizierte und autorisierte Leistungserbringer Ihre Daten einsehen können.

Daten Ihrer Versichertenkarte

Administrative Daten

(auf der Versichertenkarte aufgedruckt und auf dem Chip gespeichert)


Name, Vorname, persönliche Identifikationsnummer (AHV-Nummer), Geburtsdatum, Geschlecht, Krankenversicherung des Karteninhabers, Covercard-Nummer und Ablaufdatum Ihrer Versicherungskarte.

 

Medizinische Daten

(auf Wunsch auf dem Chip gespeichert)

 

Das Parlament hat die Speicherung von medizinischen Daten auf dem Chip der Versichertenkarte vorgesehen (gemäss Art. 42a KVG). Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Sie darüber entscheiden, ob und welche medizinischen Daten Sie auf Ihrer Versichertenkarte speichern lassen. Diese Daten werden auf Wunsch gespeichert und können auf Anfrage auch wieder gelöscht werden. Im Notfall erfährt der behandelnde Arzt oder zuständige Apotheker sofort, ob Sie an einer chronischen Erkrankung oder einer Allergie leiden und ob Sie regelmässig Medikamente einnehmen müssen.

 

 

Vorteile der neuen Versichertenkarte

Ihre Versichertenkarte ermöglicht die korrekte Aufnahme Ihrer administrativen Daten und vereinfacht so die Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern. Ihre Krankenkasse sendet regelmässig allfällige Änderungen der Versicherungsdeckung an das Serverzentrum Covercard®System, das die aktualisierten Daten unverzüglich den Leistungserbringern zur Verfügung stellt. Ihr Arzt, Spital, Apotheker oder sonstiger Leistungserbringer hat somit jederzeit Zugriff auf aktuelle Daten und kann das Honorar direkt an die entsprechende Krankenversicherung bzw. gemäss Ihrer Versicherungspolice an Sie verrechnen.

Der Schutz Ihrer Daten

Die administrativen Daten sowie die Informationen über Ihre Versicherungsdeckung sind auf dem Serverzentrum Covercard®System gespeichert. Um den grösstmöglichen Schutz Ihrer Daten zu garantieren, entspricht das Serverzentrum Covercard®System den höchsten Standards im Bereich der Informationssicherheit und des Datenschutzes (Zertifizierungen ISO 27001, VDSZ:2008 und GoodPriv@cy. Der Zugriff auf die Daten des Serverzentrums ist gesichert und setzt die starke Authentifikation des autorisierten Leistungserbringers voraus (gemäss dem vom Bund festgelegten Standard eCH-0064). Somit können nur anerkannte und identifizierte Leistungserbringer auf die von Ihrem Krankenversicherer bereitgestellten administrativen Daten zugreifen. Für die Richtigkeit der Daten der Versichertenkarte ist die Krankenversicherung verantwortlich, von der Sie die Karte erhalten haben.

FAQ :


  • Die Versichertenkarte basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

    • Art. 42a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
    • Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK)
    • Verordnung des EDI über die technischen und grafischen Anforderungen an die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK-EDI)
    • Standard eCH-0064
    • Versichertennummer der AHV
       

     


  • Die Versichertenkarte bleibt Eigentum der Krankenversicherung. Der Versicherte muss sie ihr daher nach Ablauf der Versicherung oder der Karte zurückgeben, sofern die Krankenversicherung dies verlangt. Das Risiko, dass sich ungültige Karten im Umlauf befinden, wird so entscheidend verringert.
     

     


  • Die Zugriffskontrolle basiert auf einer starken und eindeutigen Authentifikation aller Personen oder Einrichtungen, die die Daten vom Serverzentrum abrufen möchten.
     

     

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    • Administrative Daten: Name und Vorname des Versicherten, Name und Vorname des gesetzlichen Schuldners, genaue Anschrift, Geschlecht und Geburtsdatum
    • Versicherungsdeckung: Versicherungsdeckung gemäss KVG, Zusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherung (Hotellerie, Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl, Wahl des Spitals usw.)
    • Weitere Informationen: Name und Anschrift des behandelnden Arztes,
      Zugehörigkeit zu einem Gesundheitsnetz
    • Der Versicherte kann jederzeit auf Anfrage von seiner Krankenversicherung verlangen, dass sie die vom Serverzentrum an den Leistungserbringer zurückgemeldeten Daten beschränkt.