Gemäss KVG anerkannte und von den Versicherern befugte Leistungserbringer erhalten dank Covercard®System Zugriff auf die administrativen Daten und die Versicherungsdeckung ihrer Patienten.
Um auf das Serverzentrum Covercard®System zugreifen zu können, muss der Leistungserbringer folgende Bedingungen erfüllen:
- Anerkennung von santésuisse und eine oder mehrere gültige ZSR-Nummern
- Starke Authentifikation gemäss Art. 42a KVG, VVK und eCH0064 (zum Beispiel eine HPC-Karte)
- Mitglied eines Netzwerks von Gesundheitsfachleuten wie OVAN, HIN, MediData oder H-Net
Bei seiner Anmeldung verpflichtet sich der Leistungserbringer dazu, alle Massnahmen zu ergreifen, um den Datenschutz und das Berufsgeheimnis zu wahren. Anschliessend wird er in die Datenbank zur Verwaltung der Zugriffsrechte aufgenommen, in der individuell festgelegt wird, welche Daten er einsehen kann.