COVID-19-Schnelltests in der Apotheke, mit der Unterstützung von Ofac

06 November 2020 -

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 28. Oktober, entschieden, mit Wirkung ab dem 2. November 2020 Apotheken unter bestimmten Bedingungen COVID-19-Antigen-Schnelltests durchführen zu lassen.

Auch wenn das BAG und die Kantone einige wichtige Punkte noch nicht geklärt haben, hat sich die Ofac Genossenschaft entschieden, die Apotheken, die von ihrem Kanton die Erlaubnis erhalten, solche Schnelltests durchzuführen, betrieblich zu unterstützen und das Nötige zu tun, um ihnen diese Aufgabe zu erleichtern.

So wird der Zugang zu diesen Tests ab dem 25. November über das elektronische Formular Coronacheck-Abilis laufen, das bereits vor einigen Monaten für das Drive-in Testzentrum in Bern aufgeschaltet wurde (https://coronacheck.abilis.ch) und nun gemäss den Vorgaben des BAG und pharmaSuisse diesem neuen Zweck entsprechend angepasst wird. Anhand dieses Online-Formulars können alle, die sich testen lassen möchten, herausfinden, ob sie die Kriterien für einen Antigen-Schnelltest oder einen serologischen PCR-Test erfüllen oder ob sie sich nicht testen lassen müssen.

Wird ein Schnelltest empfohlen, wird dem Patienten eine Liste aller Abilis-Apotheken angezeigt, welche die Erlaubnis zur Durchführung dieser Art Test und die entsprechende Ausbildung erhalten haben. Der Patient kann dann dank der integrierten elektronischen Agenda bei der gewünschten Apotheke direkt online einen Termin vereinbaren.

Vorerst können die Testergebnisse dem BAG nur über dessen Website übermittelt werden. Sobald die nötigen Anpassungen gemacht sind, wird Abilis die Ergebnisse automatisch und gesichert ans BAG übertragen, damit sie nicht mühsam doppelt eingegeben werden müssen.

Bei positiven Testergebnissen haben die Apotheken, wenn sie es wünschen, die Möglichkeit, den medizinischen Online-Beratungsdienst DrNow.ch, Partner von Abilis, in Anspruch zu nehmen, der die Betreuung dieser Patienten übernimmt, ihnen mit praktischen Empfehlungen, insbesondere bezüglich der Isolation, zur Seite steht und die Entwicklung ihres Gesundheitszustands überwacht. Patienten erhalten auch eine Quarantänebescheinigung.

Die Ergebnisse können dem Patienten per E-Mail oder als Benachrichtigung auf seine Abilis-App übermittelt werden. Denken Sie daran, der Beitritt zum Abilis-Netzwerk ist im Fakturierungsvertrag der Ofac Genossenschafter inbegriffen und die Aktivierung kann in wenigen Tagen abgewickelt werden.

Durch Antigen-Schnelltests lassen sich bestimmte virale Antigene nachweisen. Wie die PCR-Tests, werden auch die Schnelltests über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Die Zuverlässigkeit dieser Tests ist weniger hoch als die der PCR-Tests, jedoch durchaus ausreichend. Die Schnelltests bieten auch einige Vorteile:

  • Liefern innerhalb von nur 15 bis 30 Minuten ein Testergebnis
  • Weniger teuer
  • Keine kostspielige Laboreinrichtung nötig

Laut BAG dürfen Antigen-Schnelltests nur bei Patienten durchgeführt werden, welche Symptome gemäss Definition des BAG aufweisen und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Ausserdem müssen die Symptome vor weniger als 4 Tagen begonnen haben.

Die Ergebnisse müssen dem BAG und dem Patienten innerhalb einer bestimmten Frist übermittelt werden:

  • Bei negativen Tests: innerhalb von 24 Stunden
  • Bei positiven Tests: innerhalb von 4 Stunden

Diese Schnelltests, deren Preis der Bund auf CHF 57.50 festgesetzt hat, werden den Krankenkassen (KVG) der Patienten in Rechnung gestellt und anschliessend vom Bund rückerstattet. Der Patient muss sich nicht an den Kosten beteiligen (keine Franchise, kein Selbstbehalt). Die Dienstleistung wird wie ein gewöhnlicher Verkauf über das POS in Rechnung gestellt.

 

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